Wer Steuern hinterzieht, macht sich einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO strafbar. Als bekanntesten Beispiele der Steuerhinterziehung lassen sich die Gewinnermittlung und das Scheingeschäft anführen.
Einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO macht sich derjenige strafbar, wer falsche, unvollständige oder unterlassene Angaben in Steuersachen tätigt. Dabei ist die Steuerhinterziehung durch aktives Tun (§370 Abs. 1 Nr.1 AO) und auch durch Unterlassen (§ 370 Abs.1 Nr.2 AO) möglich.
Durch die Steuerhinterziehung entsteht beim Steuerhinterzieher eine Verkürzung oder eine Erlangung eines nicht gerechtfertigten Steuervorteils. Für die Steuerhinterziehung ist der Vorsatz erforderlich, somit reicht Fahrlässigkeit nicht aus.
Folgende Steuern können hinterzogen werden:
- Erbschaftssteuer
- Einkommensteuer
- Kapitalsteuer
- Lohnsteuer
- Gewerbesteuer
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer
Durch Begehung der Steuerhinterziehung trifft den Steuerhinterzieher nach § 153 AO eine unverzügliche Pflicht zur Berichtigung zu dem Zeitpunkt, ab dem dieser erkannt hat, dass falsche oder unrichtige Angaben beim Finanzamt angeben wurden.
Im Falle der Steuerhinterziehung steht dem Täter die Möglichkeit zu, eine Selbstanzeige nach § 371 AO beim zuständigen Finanzamt zu stellen und so eventuell Straffreiheit zu erlangen. Ausgeschlossen ist diese Möglichkeit jedoch, wenn durch eine Behörde festgestellt wurde, dass eine Steuerhinterziehung begangen wurde.
Die Höhe der Strafe für einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO ist individuell und richtet sich zum einen nach der Steuerschuld und zum anderen nach dem Steuerschaden. Handelt es sich lediglich um eine Steuerordnungswidrigkeit, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Wer sich einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO strafbar macht, darf mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen, wobei die Möglichkeit besteht, durch Milderungsgründe die Strafe zu verkürzen.
Der Versuch und die Beihilfe zur Steuerhinterziehung sind strafbar.
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge der Steuerhinterziehung erklären und vor allem den Tatbestand der Straftat detailliert darstellen.