Hinterziehbare Steuerarten

§ 3 AO enthält eine Legaldefinition des Steuerbegriffs. Danach sind Steuern Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.

Es können vielfältige Steuerarten hinterzogen werden. Eine Steuerhinterziehung kann somit grundsätzlich mit jeder Steuerart begangen werden. Aufgrund der erheblichen Verbreitung von Schwarzgeld, Scheinselbstständigkeit und Schwarzarbeit werden Steuer wie Bauabzugssteuer, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Lohnsteuer sowie Umsatzsteuer besonders häufig hinterzogen. Weiterhin können die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer hinterzogen werden. Letztlich kann jedoch jede Art von Steuern hinterzogen werden. Bei Privatpersonen ist es in erster Linie die Einkommensteuer, die hinterzogen wird, bei Firmen und Unternehmen ist es vor allem die Körperschaftsteuer.